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   LG Hildesheim, 12.03.1991 - 3 O 31/91   

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https://dejure.org/1991,8855
LG Hildesheim, 12.03.1991 - 3 O 31/91 (https://dejure.org/1991,8855)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 12.03.1991 - 3 O 31/91 (https://dejure.org/1991,8855)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 12. März 1991 - 3 O 31/91 (https://dejure.org/1991,8855)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 242 BGB; § 611 BGB; § 810 1. Alt. BGB; § 811 BGB
    Verendung eines Dressurpferdes i.R.d. Durchführung einer tierärztlichen Routinebehandlung; Sorgfaltspflichten bzw. Kunstfehler eines Tierarztes; Pflichten eines Tierarztes zur Herausgabe von Krankenunterlagen; Rechtsanspruch auf Gestattung der Einsicht in Urkunden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verendung eines Dressurpferdes i.R.d. Durchführung einer tierärztlichen Routinebehandlung; Sorgfaltspflichten bzw. Kunstfehler eines Tierarztes; Pflichten eines Tierarztes zur Herausgabe von Krankenunterlagen; Rechtsanspruch auf Gestattung der Einsicht in Urkunden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Veterinärrecht - Pferd

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 415
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.11.1982 - VI ZR 222/79

    Anspruch des Patienten auf Einsicht in die Krankenunterlagen

    Auszug aus LG Hildesheim, 12.03.1991 - 3 O 31/91
    Für den Bereich der Humanmedizin hat der BGH (vgl. BGHZ 85, 327, 331 f im Anschluß an BGHZ 72, 132, 137) angenommen, daß den Arzt schon aus dem Grundsatz von Treu und Glauben nach § 242 BGB eine ungeschriebene vertragliche Nebenpflicht treffen könne, dem Patienten Einsicht in Behandlungsunterlagen insoweit zu gewähren, als dieser ein ersichtliches Interesse hat und billigenswerte Gründe für die Verweigerung nicht vorliegen.
  • BGH, 27.06.1978 - VI ZR 183/76

    Rechtsfolgen unrichtiger oder unzulänglicher ärztlicher Dokumentation

    Auszug aus LG Hildesheim, 12.03.1991 - 3 O 31/91
    Für den Bereich der Humanmedizin hat der BGH (vgl. BGHZ 85, 327, 331 f im Anschluß an BGHZ 72, 132, 137) angenommen, daß den Arzt schon aus dem Grundsatz von Treu und Glauben nach § 242 BGB eine ungeschriebene vertragliche Nebenpflicht treffen könne, dem Patienten Einsicht in Behandlungsunterlagen insoweit zu gewähren, als dieser ein ersichtliches Interesse hat und billigenswerte Gründe für die Verweigerung nicht vorliegen.
  • OLG Hamburg, 20.11.1984 - 1 W 39/84
    Auszug aus LG Hildesheim, 12.03.1991 - 3 O 31/91
    Danach (vgl. BGH a.a.O. 334; HansOLG Hamburg MDR 1985, 232; LG Köln VersR 86, 775) sollen auf ausdrückliches Verlangen die Aufzeichnungen des Arztes dem Anspruchsteller auch zum selbständigen Studium überlassen werden, wobei an die Stelle der Originale, gegen derenÜberlassung Bedenken bestehen könnten, auch auf Kosten des Einsichtsberechtigten zu fertigende Ablichtungen treten.
  • OLG Köln, 11.11.2009 - 5 U 77/09

    Anspruch des Auftraggebers einer tierärztlichen Ankaufsuntersuchung auf

    Auch wenn letzterem im Bereich der Veterinärmedizin keine Bedeutung zukommen kann, so besteht doch auch für den Tierhalter aus den vorgenannten Gründen ein berechtigtes Interesse an der Führung von und der Einsicht in Krankenunterlagen bezüglich eines Tieres (vgl. LG Hildesheim, NJW-RR 1992, 415, 416; AG Bad Hersfeld, RdL 2006, 56; Bemann , VersR 2005, 760, 765 m.w.N.).
  • LG Köln, 30.06.2009 - 22 O 586/08

    Rechtsanspruch auf Gestattung der Einsicht in Urkunden im Hinblick auf eine

    Wie das Landgericht Hildesheim in seiner Entscheidung NJW-RR 1992, 415 ausgeführt hat, besteht gemäß § 810 1. Alt. BGB ein Rechtsanspruch auf Gestattung der Einsicht in Urkunden, die sich im fremden Besitz befinden, wenn der Anspruchsteller ein rechtliches Interesse an der Urkundeneinsicht besitzt und wenn die Urkunde zumindest auch in seinem Interesse errichtet ist.
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